Impressum

DALE Investment Advisors GmbH

  • Kontakt

Tel: +43 1 890 35 07-0

Fax: +43 1 890 35 07-50

  • Online

E-Mail: info@dale.at

Website: www.dale.at

Verantwortlich im Sinne des Presserechts (ViSdP) und dem § 25 österreichisches Mediengesetz

Herausgeber und Medieninhalber: DALE Investment Advisors GmbH
Geschäftsführer: Mag. (FH) Josef Reiter, Mag. Gerhard Gallner

Handelsgericht Wien, FN 236416 x
UID: ATU 57277949

Unternehmensgegenstand: Vermögensberatung und Vermögensverwaltung

Informationen gemäß § 5 (1) Z 5 und 6 E-Commerce-Gesetz

Nähere Informationen zur Informationsplicht gemäß dem E-Commerce-Gesetz finden Sie auf den Seiten der Wirtschaftskammer Österreich.

 

Aufsichtsbehörde (nach § 5 Abs 1 Z 5 ECG)

Am 1. April 2002 nahm die Finanzmarktaufsicht (FMA) – Bereich Wertpapieraufsicht – als unabhängige Behörde den operativen Betrieb im Rahmen des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) auf. Details zu dieser Behörde, sowie einschlägige Bestimmungen finden Sie auf der Homepage der Finanzmarktaufsicht.

Konzession gemäß § 3 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) – Konzession seit 01.09.2004.

 

Rechtsnormen und Interessensvertretungen (§ 5 Abs 1 Z 6 ECG)

Die aktuellen Fassungen der anwendbaren Rechtsnormen finden Sie in der kostenlosen RIS-Rechtsdatenbank.

Anwendbare Rechtsvorschriften sind insbesondere das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG), das Investmentfondsgesetz (InvFG) und das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz in der jeweils geltenden Fassung.

 

Interessensvertretungen und Kammerzugehörigkeit

Wirtschaftskammer Österreich

 

Mitgliedschaften

Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH

 

Beschwerdemanagement

Wir bemühen uns, unsere Kunden zu ihrer vollsten Zufriedenheit zu betreuen. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, so bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir allfällige Probleme rasch aus der Welt schaffen können.

Für solche Fälle hat DALE ein internes Verfahren für die prompte Bearbeitung eingerichtet.  Alle diesbezüglichen Informationen finden Sie hier: DALE-Beschwerdeabwicklung.

 

Mitwirkungspolitik gemäß § 185 BörseG 2018

Gemäß § 185 BörseG 2018 haben institutionelle Anleger und Vermögensverwalter eine Mitwirkungspolitik auszuarbeiten, zu veröffentlichen und jährlich öffentlich bekannt zu machen, wie sie ihre Mitwirkungspolitik umgesetzt haben; alternativ zu diesen Pflichten können die Unternehmen eine „unmissverständliche und mit Gründen versehene Erklärung öffentlich bekannt machen“, warum sie die Anforderungen nicht erfüllen.

Wir, die DALE Investment Advisors GmbH , erklären hiermit, dass wir keine solche Mitwirkungspolitik ausarbeiten, weil wir im Rahmen unserer Vermögens-verwaltung hauptsächlich Investmentfonds einsetzen. Die diesbezüglichen Rechte werden von den Verwaltungsgesellschaften bzw. Depotbanken wahrge-nommen. Dies gilt auch für unsere Beratungsdienstleistung, im Zuge derer wir Manager auswählen, aber auf Auswahl und Einsatz von Einzeltiteln keinen direkten Einfluss nehmen.

 

Informationen gemäß der Offenlegungsverordnung (EU) Nr. 2019/2088

Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt.

Erklärung nach Art. 12 DelVO (EU) 2022/1288 Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.